

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SOCIUS-Reisen
1. Abschluss der Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Socius-Reisen (Veranstalter) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Wege (E-Mail) erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Veranstalters zustande. Dieses bedarf keiner besonderen Form. Bei oder nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter eine schriftliche Buchungsbestätigung unter Ausweisung aller fälligen Kosten per E-Mail oder per Post versenden.
1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt. Dieses kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung erfolgen.
1.3 Jeder Anmelder haftet für die Vertragsverpflichtungen der in der Anmeldung mit angemeldeten Personen wie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsabschluss und Erhalt eines Sicherungsscheins bei Reisen wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, die innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reiseantritt beglichen sein, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr nach Ziffer 7 abgesagt werden kann.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht gemäß vereinbarter
Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2/5.3 zu belasten.
2.3 Versicherungsprämien sind sofort bei Buchung fällig.
3. Leistungen
Die von Socius-Reisen geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung (siehe Ziffer 1.1) ergänzt durch die zugrunde liegende Ausschreibung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Socius-Reisen behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis nach Abschluss des
Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leisten, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer
Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Änderung bzw. Erhöhung geltend machen.
5. Rücktritt des Kunden
5.1 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Veranstalter maßgeblich. Er wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Im Fall des Rücktritts kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Veranstalter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl pauschal oder konkret berechnen. Die Pauschale berechnet sich nach dem Gesamtreisepreis des betroffenen Kunden und dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter und kann wie folgt verlangt werden:
5.3 als Reisevermittler
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20%,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 30%,
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 45%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 70%,
bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 85%,
ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt (No-Show) 95%
5.3.1 als Reiseveranstalter
bis zum 46. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 40%
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 50%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 80%
bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 90%
ab 1 Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt (No-Show) 95%
Bei Flugtickets je nach Tarif bis zu 100%.
Dem Kunden bleibt freigestellt nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in Höhe der geforderten Pauschalen.
5.4 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist er verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6. Umbuchungen / Ersatzpersonen
6.1 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen
(Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann der Veranstalter eine Umbuchungskostenpauschale in Höhe von € 50,00 erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 35. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich, da Socius-Reisen bei einer Umbuchung in der Regel die gleichen Kosten entstehen wie bei einem Rücktritt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises keines oder eines nur wesentlich geringeren entstandenen Schadens vorbehalten.
6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gem. § 651 b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das Bearbeitungsentgelt hierfür beträgt 50,00 €, wobei dem Kunden der Nachweis keines oder eines nur wesentlich geringeren entstandenen Schadens vorbehalten bleibt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten wiedersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
7. Rücktritt wegen Nichterreichen der Teilnehmerzahl
Socius-Reisen kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Reiseaussschreibung die Mindestteilnehmerzahl (MTZ) beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisendem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben und deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde. Der Kunde erhält sodann den eingezahlten Reisepreis zurück.
8. Kündigung des Vertrages wegen besonderer Umstände
8.1 Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war,
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§§651j, 651e Abs. 3 S1 und 2, Abs. 4S. 1 BGB).
8.2 Socius-Reisen kann aus wichtigem Grund den Reisevertrag ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündigen. Reiseleiter oder örtlicher Vertreter des Veranstalters sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Eventuelle Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
9. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reisenden wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat dieser sich unverzüglich mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von Socius-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde. Das Gleiche gilt, wenn der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, pro Reise und Kunden bei Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
10.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteile der Reiseleistungen von Socius-Reisen sind. Der Veranstalter haftet natürlich für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise bis zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch Socius-Reisen ursächlich geworden ist.
11. Sonderfall Vermittlung
11.1 Vermittelt Socius-Reisen für den Kunden erkennbar ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen oder Versicherungen, so richten sich Zustandekommen und Inhalte solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des fremden Vertragspartners.
11.2 Bei Vermittlung haftet Socius-Reisen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht
aber für die vertragsmäßige Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.
12. Mitwirkungspflicht (Mängelanzeige)
12.1Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde einen Mangel anzeigen und Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder gegenüber Socius-Reisen an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch
auf Minderung nicht ein. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ansonsten kann er in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb der vom Kunden zu setzenden Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Die Reiseleitung vor Ort ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, soweit möglich. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Socius-Reisen unter der unten genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist gehindert war. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks in Zusammenhang mit Flügen sollten unabhängig davon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalem Übereinkommen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden, wobei Gepäckverlust binnen 7 Tagen und bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen ist. Darüber ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Veranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Ansprüche geltend gemacht werden.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den § 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht.
14. Pass- und Visaerfordernisse, Gesundheitsvorschriften
14.1 Der Veranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumserfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsabschluss und bei Änderungen dieser
Vorschriften vor Reiseantritt. Der Veranstalter verweist ausdrücklich auf die diesbezüglichen Angaben in der Detailausschreibung sowie im Infoblatt zur betreffenden Reise, welches nach Eingang der Anzahlungssumme versandt wird. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige diplomatische Vertretung Auskunft.
14.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten hat.
14.3 Der Reisende ist verpflichtet, sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheit-liche Aufklärung wird verwiesen.
14.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.
15. Informationspflichten zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Socius-Reisen ist gemäß EU-VO 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrt unternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht / stehenden die ausführende/n Fluggesellschaft/en zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht / feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, ist auf der Internetseite
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm einsehbar.
16. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Socius-Reisen zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Veranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein. Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht (E-Mail-Adresse) kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
18. Anwendung deutsches Recht, Sonstiges
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden uns Socius-
Reisen findet nur deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Veranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages.
Veranstalter Socius-Reisen, Gerstenkamp 44, 48249 Dülmen
Stand 06/2018
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der Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers,
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der IP-Adresse des anfragenden Rechners, die so verkürzt wird, dass ein Personenbezug nicht mehr herstellbar ist
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3. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verwendet (Zweck der Datenverarbeitung) ?
Die nachfolgenden Informationen geben Aufschluss darüber, wozu und zu welchem Zweck wir Ihre Daten verarbeiten.
3.1 Zur Erfüllung von Vertragspflichten (Art. 6 Abs 1 lit. b EU-DSGVO)
Wir verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung unserer Verträge mit Ihnen, d.h. insbesondere zur Durchführung und Abwicklung der gebuchten Reisedienstleistungen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach der konkreten Reisedienstleistung und den Vertragsunterlagen (z.B. Übernachtung, Transfer, Flüge, Rundreise)
3.2 Im Rahmen von Interessenabwägungen (Art. 6 Abs 1 lit. f EU-DSGVO)
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Zur Wahrung berechtigter Interessen können Ihre Daten durch uns oder durch Dritte verwendet werden. Dies erfolgt zu folgenden Zwecken:
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Unterstützung unserer Vertriebsorganisation bei der Reiseberatung und -betreuung und dem Vertrieb im Rahmen der Reisebetreuung
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Weiterentwicklung von Reisedienstleistungen und Zusatzprodukten
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Werbung, der Markt- und der Meinungsforschung
-
Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten
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Prävention und Aufklärung von Straftaten
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Gewährleistung der IT-Sicherheit und Verfügbarkeit des IT-Betriebs
Unser Interesse an der jeweiligen Verarbeitung ergibt sich aus den jeweiligen Zwecken und ist im Übrigen wirtschaftlicher Natur (effiziente Aufgabenerfüllung, Vertrieb, Vermeidung von Rechtsrisiken). Soweit es der konkrete Zweck gestattet, verarbeiten wir Ihre Daten pseudonymisiert oder anonymisiert.
3.3 Auf Grund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs 1 lit. a EU-DSGVO)
Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erteilt haben, ist diese jeweilige Einwilligung Rechtsgrundlage für die dort genannte Verarbeitung. Zudem haben Sie ggfs. der werblichen Ansprache per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienst zugestimmt. Sie können Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Dies gilt auch für Einwilligungserklärungen, die Sie uns gegenüber vor der Geltung der EU-DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, erteilt haben. Der Widerruf wirkt nur für zukünftige Verarbeitungen, nicht für bereits erfolgte. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Kontaktadresse.
3.4 Auf Grund von gesetzlichen Vorgaben (Art. 6 Abs 1 lit. c EU-DSGVO)
Wir unterliegen verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen und gesetzlichen Anforderungen (z.B. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), GoB, Fluggastdatengesetz, EU-Pauschalreiserichtlinie, Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören die Identitäts- und Altersprüfung, Betrugsprävention, die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie die Bewertung und Steuerung von Risiken.
4. Wer bekommt meine Daten?
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur unter Wahrung der EU-DSGVO und nur soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Innerhalb unserer Vertriebsorganisation erhalten nur diejenigen Stellen Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen (z.B. Vertrieb, Kundenbetreuung, Reiseleitung, Reiseveranstalter, Hotels, Mietwagen oder Transfergesellschaften).
Zusätzlich können folgende Stellen Ihre Daten erhalten:
-
von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter (Art. 28 EU-DSGVO) insbesondere im Bereich der Buchungssysteme und IT-Dienstleistungen, Logistik und Druckdienstleistungen, die Ihre Daten weisungsgebunden für uns verarbeiten/öffentlich
-
Stellen und Institutionen (Finanzbehörden, Botschaften des Ziellandes) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung (Aufbewahrungspflichten, VISA-Beschaffung, Einholen von Einreisebestimmungen) sowie
-
sonstige Stellen, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
5. Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, was auch die Anbahnung und Abwicklung eines Vertrages für die Abwicklung einer Reisedienstleistung umfasst. Zusätzlich unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) und der EU-Pauschalreiserichtlinie ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis maximal zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre. Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten aus Basis Ihrer Einwilligung erfolgt bis auf Widerruf.
6. Werden meine Daten in ein Drittland übermittelt?
Wir übermitteln Ihre Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union nur, soweit dies zur Ausführung und Abwicklung der Reisedienstleistungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben (z.B. Fernreisen).
7. Habe ich bestimmte Rechte im Umgang mit meinen Daten?
Sie haben unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art. 15 EU-DSGVO, § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner ab dem 25. Mai 2018 gültigen Fassung), auf Berichtigung (Art. 16 EU-DSGVO), auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO bzw. § 35 BDSG), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO). Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 EU-DSGVO bzw. § 19 BDSG).
8. Besteht für mich eine Pflicht meine Daten bereitzustellen?
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel den Abschluss des Vertrages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggfs. beenden müssen.
9. Gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall?
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 EU-DSGVO. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden Sie hierüber gesondert informiert, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.
10. Werden meine Daten in irgendeiner Weise für die Profilbildung genutzt?
Wir verarbeiten Ihre Daten teilweise automatisiert mit dem Ziel Ihr potenzielles Interesse an bestimmten Produkten, Angeboten und Dienstleistungen zu bewerten. (sog. “profiling” gemäß Art. 4 Nr. 4 EU-DSGVO) Die Auswertung erfolgt anhand statistischer Verfahren unter Berücksichtigung Ihrer bisher gebuchten Reisen und Dienstleistungen bei uns. Die Ergebnisse dieser Analysen nutzen wir für eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Kundenansprache.
11. Welche Rechte als Kunde habe ich?
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 lit. f EU-DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 EU-DSGVO, das z.B. zur Kundenberatung und -betreuung erfolgen kann. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten. Zudem haben Sie nach Art. 15 bzw. Art. 21 EU-DSGVO ein permanentes Widerrufsrecht auf Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung für weitere Zwecke, sollten Sie uns eine Einwilligung dieser Form gegeben haben. Der Widerspruch kann jeweils formfrei auf die Ihnen bekannte Kontaktadresse vorgenommen werden.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes erfolgen bzw. am Ort des maßgeblichen Verstoßes geltend gemacht werden. Eine aktuelle Liste der zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html
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